Um Wartezeiten zu vermeiden und um laufende Patientengespräche nicht zu unterbrechen bitte ich in jedem Fall um telefonische Terminvereinbarung nach Möglichkeit jeweils morgens zwischen 8.008.30 Uhr (Montag bis Freitag).
Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit auf meinem Anrufbeantworter eine Nachricht zu hinterlassen. Ich werde Sie dann bei nächster Gelegenheit zurückrufen.
Als Berechnungsgrundlage gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Da die Erstattungsfähigkeit verschiedener komplementärmedizinischer Diagnose- und Therapieverfahren einem ständigen Wandel unterworfen ist, bitte ich Sie in Ihrem eigenen Interesse diese vorab im persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse zu klären.